Günstige Risiko-Lebensversicherung – Gesundheitsprüfung
Gesundheitsprüfung durch das Versicherungsunternehmen
Im Rahmen des Abschlusses des Versicherungsvertrags geben Sie mit Einreichen der Antragsunterlagen eine Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht der Sie behandelnden Ärzte ab, damit der Versicherungsanbieter gegebenenfalls dort Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand einholen kann. Es ist beim Vertragsschluss von Bedeutung, ob Sie Vorerkrankungen haben, die aus Sicht der Versicherung ein erhöhtes Risiko darstellen und unter Umständen zu einem Beitragszuschlag führen können oder in gravierenden Fällen zur Ablehnung des Versicherungsantrags. Das Versicherungsunternehmen ist bestrebt, den bereits bei ihm Versicherten nicht ein übermäßig hohes Risiko dahingehend aufzubürden, dass neue Mitglieder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Vertragslaufzeit nicht erleben.
Angaben zum Gesundheitszustand auf dem Prüfstand
Die Versicherungsantragsunterlagen werden an den Versicherungsanbieter übermittelt, damit dieser durch geschultes Fachpersonal den Antrag prüfen und bearbeiten kann. Dabei werden auch die gesundheitlichen Fragen, die der Antragsteller beantwortet hat, einer näheren Prüfung unterzogen. Wenn hierbei kein erhöhtes Risiko erkennbar ist, das zu einem Beitragszuschlag oder vielleicht sogar zu einer Antragsablehnung führen kann, wird die Risikolebensversicherung in der gewünschten Form policiert und dem Versicherten zugesandt.